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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 4 L 151/10   

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https://dejure.org/2010,17449
OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 4 L 151/10 (https://dejure.org/2010,17449)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.08.2010 - 4 L 151/10 (https://dejure.org/2010,17449)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. August 2010 - 4 L 151/10 (https://dejure.org/2010,17449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 60 VwGO, § 85 Abs 2 ZPO
    Organisationsverschulden eines Rechtsanwalts - Kontrollpflicht bei Einsatz eines Faxgerätes

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Organisation der Ausgangskontrolle des Rechtsanwalts bei Telefaxversand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherstellung von organisatorischen Vorkehrungen als Verpflichtung eines Rechtsanwalts im Hinblick auf den Einsatz eines Faxgeräts zur Übermittlung von Schriftsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Organisationsverschulden eines Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sicherstellung von organisatorischen Vorkehrungen als Verpflichtung eines Rechtsanwalts im Hinblick auf den Einsatz eines Faxgeräts zur Übermittlung von Schriftsätzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3321
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.05.2006 - XII ZB 267/04

    Anforderungen an die Überprüfung des Sendeberichts bei Übermittlung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 4 L 151/10
    Allerdings besteht in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, Einigkeit darüber, dass der Rechtsanwalt durch organisatorische Vorkehrungen sicherstellen muss, dass auch die Telefaxnummer des angeschriebenen Gerichts verwendet wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.03.2004 - BVerwG 6 PB 16.03 -, zit. nach juris; ebenso: BAG, Urt. v. 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94 - BGH, Beschl. v. 10.05.2006 - XII ZB 267/04 - und Beschl. v. 17.04.2007 - XI ZB 39/06 - BFH, Beschl. v. 18.09.2007 - I R 39/04 -, alle zit. nach juris).

    Hierzu gehört, dass bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und dieser auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer überprüft wird, um Fehler bei der Eingabe, der Ermittlung der Faxnummer oder ihrer Übertragung in den Schriftsatz aufdecken zu können (vgl. BGH, Beschl. v. 10.05.2006, a. a. O.).

    Dieser Vergleich ist nämlich nur geeignet, einen Fehler bei der Eingabe der Nummer in das Faxgerät aufzudecken, nicht aber sicherzustellen, dass die im Schriftsatz angegebene Faxnummer zutreffend ermittelt wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 10.05.2006, a. a. O.).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 4 L 151/10
    Eine Verletzung der Pflicht zur fristgerechten Weiterleitung an das zuständige Rechtsmittelgericht ist dem Verwaltungsgericht nicht vorzuwerfen; denn die dem erstinstanzlichen Gericht obliegende Fürsorgepflicht gebietet es lediglich, fristgebundene Schriftsätze im Zuge des "ordentlichen Geschäftsgangs" an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (BVerfG, Beschl. v. 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 - BVerwG, Beschl. v. 15.07.2003 - BVerwG 4 B 83.02 - BayVGH, Beschl. v. 27.11.2006 - 19 ZB 06.2817 - alle zit. nach juris).
  • BFH, 18.09.2007 - I R 39/04

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist; anwaltliche Ausgangskontrolle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 4 L 151/10
    Allerdings besteht in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, Einigkeit darüber, dass der Rechtsanwalt durch organisatorische Vorkehrungen sicherstellen muss, dass auch die Telefaxnummer des angeschriebenen Gerichts verwendet wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.03.2004 - BVerwG 6 PB 16.03 -, zit. nach juris; ebenso: BAG, Urt. v. 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94 - BGH, Beschl. v. 10.05.2006 - XII ZB 267/04 - und Beschl. v. 17.04.2007 - XI ZB 39/06 - BFH, Beschl. v. 18.09.2007 - I R 39/04 -, alle zit. nach juris).
  • BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 83.02

    Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; ordentlicher Geschäftsgang; Kurierdienst.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 4 L 151/10
    Eine Verletzung der Pflicht zur fristgerechten Weiterleitung an das zuständige Rechtsmittelgericht ist dem Verwaltungsgericht nicht vorzuwerfen; denn die dem erstinstanzlichen Gericht obliegende Fürsorgepflicht gebietet es lediglich, fristgebundene Schriftsätze im Zuge des "ordentlichen Geschäftsgangs" an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (BVerfG, Beschl. v. 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 - BVerwG, Beschl. v. 15.07.2003 - BVerwG 4 B 83.02 - BayVGH, Beschl. v. 27.11.2006 - 19 ZB 06.2817 - alle zit. nach juris).
  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehler des Anwaltsgehilfen bei der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 4 L 151/10
    Allerdings besteht in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, Einigkeit darüber, dass der Rechtsanwalt durch organisatorische Vorkehrungen sicherstellen muss, dass auch die Telefaxnummer des angeschriebenen Gerichts verwendet wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.03.2004 - BVerwG 6 PB 16.03 -, zit. nach juris; ebenso: BAG, Urt. v. 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94 - BGH, Beschl. v. 10.05.2006 - XII ZB 267/04 - und Beschl. v. 17.04.2007 - XI ZB 39/06 - BFH, Beschl. v. 18.09.2007 - I R 39/04 -, alle zit. nach juris).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 6 PB 16.03

    Rechtsmittelbegründung per Telefax; Verwechslung der Faxnummern; Verschulden des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 4 L 151/10
    Allerdings besteht in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, Einigkeit darüber, dass der Rechtsanwalt durch organisatorische Vorkehrungen sicherstellen muss, dass auch die Telefaxnummer des angeschriebenen Gerichts verwendet wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.03.2004 - BVerwG 6 PB 16.03 -, zit. nach juris; ebenso: BAG, Urt. v. 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94 - BGH, Beschl. v. 10.05.2006 - XII ZB 267/04 - und Beschl. v. 17.04.2007 - XI ZB 39/06 - BFH, Beschl. v. 18.09.2007 - I R 39/04 -, alle zit. nach juris).
  • BGH, 17.04.2007 - XI ZB 39/06

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 4 L 151/10
    Allerdings besteht in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, Einigkeit darüber, dass der Rechtsanwalt durch organisatorische Vorkehrungen sicherstellen muss, dass auch die Telefaxnummer des angeschriebenen Gerichts verwendet wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.03.2004 - BVerwG 6 PB 16.03 -, zit. nach juris; ebenso: BAG, Urt. v. 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94 - BGH, Beschl. v. 10.05.2006 - XII ZB 267/04 - und Beschl. v. 17.04.2007 - XI ZB 39/06 - BFH, Beschl. v. 18.09.2007 - I R 39/04 -, alle zit. nach juris).
  • BVerwG, 28.04.2008 - 4 B 48.07

    Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei der Übermittlung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 4 L 151/10
    Hat ein Rechtsanwalt eine solche Weisung zur Ausgangskontrolle verfügt, darf er sich bei Angestellten, die sich über längere Zeit hinweg als zuverlässig erwiesen haben, darauf verlassen, dass seine allgemein erteilten Anweisungen im Einzelfall befolgt werden (BVerwG, Beschl. v. 28.04.2008 - BVerwG 4 B 48.07 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 04.08.2000 - 3 B 75.00

    Eingang einer Klageschrift am letzten Tag der Frist per Telefax - Fehlen einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 4 L 151/10
    Zwar handelt es sich bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax an das Gericht ebenso wie bei der Auswahl der richtigen Telefaxnummer um einfache technische Verrichtungen, die ein Rechtsanwalt einer hinreichend geschulten und überwachten Bürokraft überlassen kann (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 04.08.2000 - BVerwG 3 B 75.00 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 235).
  • VGH Bayern, 27.11.2006 - 19 ZB 06.2817
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 4 L 151/10
    Eine Verletzung der Pflicht zur fristgerechten Weiterleitung an das zuständige Rechtsmittelgericht ist dem Verwaltungsgericht nicht vorzuwerfen; denn die dem erstinstanzlichen Gericht obliegende Fürsorgepflicht gebietet es lediglich, fristgebundene Schriftsätze im Zuge des "ordentlichen Geschäftsgangs" an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (BVerfG, Beschl. v. 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 - BVerwG, Beschl. v. 15.07.2003 - BVerwG 4 B 83.02 - BayVGH, Beschl. v. 27.11.2006 - 19 ZB 06.2817 - alle zit. nach juris).
  • VG Berlin, 23.08.2011 - 21 K 21.11

    Fristversäumnis wegen verspäteter Einreichung der Klageschrift; Übermittlung

    Dass die Büroorganisation bzw. Anweisung eines Rechtsanwalts jedenfalls die Überprüfung vorsehen muss, die Faxnummer im Sendebericht mit der Faxnummer zu vergleichen, die auf dem versandten Schriftsatz angegeben ist, verlangt auch das Oberverwaltungsgericht Magdeburg mit Beschluss vom 18. August 2010 - 4 L 151/10 - (Juris, Rdnr. 2 und 4).
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